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UNTERSUCHUNGEN
 
Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen Klasse 1 gemäß JAR
Verkehrsflugzeugführer (ATPL-A)
Verkehrshubschrauberführer (ATPL-H)
Berufsflugzeugführer (CPL-A)
Berufshubschrauberführer (CPL-H)
Freiballonführer im gewerblichen Luftverkehr § 46, Abs. 1 LuftPersV
Luftschifführer
Flugingenieur
Bordwarte der Bundespolizei und der Polizei

Gültigkeitsdauer bis 40 Jahre 12 Monate, danach 6 Monate

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen Kasse 2 gemäß JAR
Privatflugzeugführer (PPL-A)
Privathubschrauberführer (PPL-H)
Segelflugzeugführer (PPL-C)
Freiballonführer § 46 Abs. 1 (PPL-D), LuftPersV
Führer von Luftsportgeräten

Gültigkeitsdauer:
bis 30 Jahre 60 Monate
bis 60 Jahre 24 Monate
ab 60 Jahre 12 Monate



 
 
Außerdem
Kabinenpersonal
Tauchertauglichkeit gemäß den Grundsätzen von § 31 BG
Sportbootführerschein
Gelbfieber-Impfstelle
Tropentauglichkeitsuntersuchung
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz



 
 
Zur Untersuchung bringen Sie bitte mit:
Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) falls wir Sie nicht schon persönlich kennen.
Lizenz
Referenz Nummer (wird vom LBA zugeteilt und mitgeteilt. LBA Durchwahl: 0531/2355-330)
bisheriges Tauglichkeitszeugnis (Medical)



 
 

antrag1.pdf [15 KB] Klicken Sie hier um das Formular "Antrag auf Austellung eines Tauglichkeitszeugnisses" als PDF herunterzuladen!




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